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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird.

  2. “Bilder” im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen. (Daten auf Stick, Picdrop usw.)

II. Auftragsausführung

  1. Grundlage für den Vertrag ist die per E-Mail gesendete Auftragsbestätigung von der Fotografin, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Bei Annahme des Auftrags muss diese binnen zehn Werktagen unterschrieben an die Fotografin per Mail zurück gesendet werden. Die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Nach Ablauf der zehn Tage Frist erlischt das Angebot.

  2. Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld über den Stil der Fotografin informiert und erklärt sich damit einverstanden, dass die Bilder entsprechend angefertigt werden. Dies gilt sowohl für die fotografische Leistung, als auch für die digitale Nachbearbeitung. Jeder Auftrag wird auf den Kunden individuell angepasst und angefertigt. Der Bildstil kann daher abweichen.

  3. Die Fotografin ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

  4. Die Fotografin erstellt eine Vorauswahl der Bilder. Innerhalb dieser Vorauswahl findet die Bildauswahl des Auftraggebers statt. Die Anzahl der ausgewählten Bilder wird durch die Auftragsbestätigung bestimmt.

  5. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG oder einem anderen vereinbarten Format und ausgedruckt.

  6. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist nicht Teil des Auftrages.

  7. Die Fotografin hat das Recht zur Aufbewahrung der digitalen Bilddaten der zur Abnahme vorgelegten Fotografien für den Nachweis seiner Urheberschaft.

III. Urheberrecht

  1. Das Urhe­ber­recht der Bilder liegt immer bei der Fotografin.

  2. Jede Veränderung der Bilder bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

  3. Die von der Fotografin hergestell­ten ­Bilder sind grund­sät­zlich nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch des Auf­tragge­bers bes­timmt. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte ist nicht gestattet und bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die Fotografin.

  4. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht über­tra­gen, eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der gesonderten Vereinbarung.

  5. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an die Fotografin.

  6. Der Auf­tragge­ber hat kein Recht, das Bild zu vervielfälti­gen und zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte über­tra­gen wor­den sind.

  7. Die Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht.

  8. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar wie folgt anzubringen:
    Foto: (c) Daniela Graßl/Danigrafie. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
    Bei Veröffentlichung in Facebook reicht das Wort “Foto:“ und ein Link auf das Nutzerprofil (@danigrafie.at) in der Bildbeschreibung als Herstellerangabe.
    Bei Veröffentlichung in Instagram reicht das Wort “Foto:“ und ein Link auf das Nutzerprofil (@danigrafie.at) in der Bildbeschreibung als Herstellerangabe. Ein Usertag im Bild ist wünschenswert, aber keine Alternative.

IV. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine Pauschale, sowie zuzüglich eventueller Reisekosten vereinbart und berechnet.

  2. Rechnungen sind am Tag des Shootings ohne Abzug in Bar zahlbar oder der Betrag ist bis zu diesem Tag per Überweisung eingelangt.

  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilder Eigentum der Fotografin.

  4. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

  5. Wünscht der Auftraggeber während, oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

V. Haftung

  1. Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Sie haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers, oder der Gesund­heit, sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die sie, oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs, Neg­a­tiven oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Liefertermine für die Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  3. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei der Fotografin zu machen. Danach gelten die Bilder als mangelfrei angenommen.

  4. Beim Kauf von Download Dateien werden diese bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist zur Verfügung gestellt. Der Kunde stimmt diesem ausdrücklich zu. Eine Rückgabe ist daher nach Download der Dateien nicht mehr möglich.

VI. Leis­tungsstörung, Termin, Ausfallhonorar

  1. Ein vereinbarter Termin zwischen dem Auftraggeber und der Fotografin ist in jedem Fall wahrzunehmen. Sollte die Fotografin auf Grund höherer Gewalt oder Krankheit einen Termin nicht wahrnehmen können, bemüht sie sich um einen Ersatztermin, der Auftraggeber verzichtet auch auf Schadensersatz gegenüber der Fotografin. Sollte es dem Auftraggeber nicht möglich sein, den vereinbarten Termin wahrzunehmen, muss dies frühzeitig mit der Fotografin besprochen werden. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, können Storno- bzw., Ausfallgebühren in Höhe von 50% des voraussichtlichen Auftragswerts in Rechnung gestellt werden.

VII. Daten­schutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforder­liche per­so­n­en­be­zo­gene Daten des Auftraggebers kön­nen gespe­ichert wer­den. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln.

VIII. Schlußbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird nicht berührt, sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden. Sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag herausstellen, gilt das ebenso. In diesen Fällen soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt oder entspricht, was die Parteien wirtschaftlich gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

  3. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen.

 

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